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FG Baden-Württemberg, 14.04.1994 - 8 K 124/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 4 K 2699/06
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten
Sowohl gegen die geänderten Einkommensteuerbescheide 1993-1995 sowie 1997 als auch gegen den Einkommensteuerbescheid für 1998 legten die Kläger mit Schreiben vom 2. November 2000 Einspruch ein und hielten unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 19. Februar 1982 (VI R 31/78, BStBl II 1982 Seite 467) und auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 15. April 1994 (8 K 124/93, EFG 1995 S. 246) an ihrer Ansicht fest, dass die Kosten der Strafverteidigung als Werbungskosten abziehbar seien. - FG Köln, 05.04.2001 - 15 K 3696/95
Geltendmachung von Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe
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